5) Описание
Sie benötigen eine begl. Abschrift aus einem Familienbuch?
Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Familienbuch oder aus dem Familienbuch Ihrer Eltern benötigen, beachten Sie bitte Folgendes:
Es gibt nur dann ein Familienbuch, wenn die Eheschließung ab 1958 in den sog. "alten Ländern" war (in den "neuen Bundesländern" ab 03.10.1990) oder wenn nachträglich ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde.
Wenn die Ehe noch besteht, liegt das Familienbuch in dem Standesamt, in dessen Bezirk das Ehepaar seinen Wohnsitz hat.
Ist ein Ehepartner verstorben, liegt das Familienbuch in dem Standesamt, in dessen Bezirk der hinterbliebene Ehepartner seinen Wohnsitz hat.
Ist die Ehe geschieden, liegt das Familienbuch,
wenn die Scheidung vor dem 01.07.1998 war, in dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ehemann seinen Wohnsitz hatte, als die Ehe geschieden wurde,
wenn die Scheidung nach dem 30.06.1998 war, in dem Standesamt, in dessen Bezirk das Ehepaar seinen letzten gemeinsamen Wohnsitz hatte.